Datenschutzerklärung

1. Gegenstand der Datenschutzerklärung, verantwortliche Stelle

Diese Datenschutzerklärung gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung („Datenverarbeitung“) Ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung unserer Website und bei der Inanspruchnahme unserer Leistungen.

Für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle ist die comsense GmbH. Die comsense GmbH misst dem Schutz und der Sicherheit Ihrer persönlichen Daten hohe Bedeutung zu und beachtet sämtliche geltende gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG), sowie des Rundfunkstaatsvertrages (RStV).

2. Welche Daten werden erhoben, verarbeitet und genutzt?

Wenn Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen, erheben, verarbeiten und nutzen wir zu diesem Zweck die personenbezogenen Daten, die Sie uns hierzu zur Verfügung stellen, wie nachfolgend unter Ziffer 3 beschrieben.

Wenn Sie unsere Website besuchen, werden bestimmte Nutzungsdaten zu Analysezwecken und zur Optimierung unserer Website erhoben, verarbeitet und genutzt, wie nachfolgend unter Ziffer 4 beschrieben.

3. Datenverarbeitung bei Inanspruchnahme unserer Leistungen

Wenn Sie sich auf eine Stellenanzeige oder im Wege der Initiativbewerbung auf unserer Website bewerben, erheben wir Ihre persönlichen Daten, indem Sie diese zum Beispiel in einem dafür vorgesehenen Kontaktformular auf der Website eingeben und an uns absenden, oder indem Sie uns per Post oder E-Mail kontaktieren. Auf diese Art können Sie Informationen bei uns anfordern oder ihre Bewerbung übersenden. 
Wir erheben in den Pflichtfeldern nur Angaben, die für das Bewerbungsverfahren unverzichtbar sind. Zusätzlich wichtige Informationen können freiwillig angegeben werden. So speichern wir ausschließlich Daten, die Sie selbst in die entsprechenden Felder eingetragen haben. Zu den erhobenen persönlichen Daten zählen – je nach Umfang der von Ihnen gewählten Preisgabe – insbesondere Ihre Kontaktdaten (wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie bei Bewerbungen die Angaben zur beruflichen Qualifikation und zu den Vermittlungswünschen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihrer Bewerbung weitere elektronische Dokumente wie Zeugnisse, Anschreiben, Bewerbungsfoto etc. hinzuzufügen.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt zu Zwecken der Vermittlung geeigneter Angebote in den Bereichen Arbeitsvermittlung und Interim-Management abhängig von Ihren jeweiligen Vermittlungswünschen. Im Rahmen des Vermittlungsverhältnisses werden Ihre persönlichen Daten dauerhaft – bis zum Erhalt einer gegenteiligen Weisung von Ihnen – gespeichert und für die Vermittlung geeigneter Angebote verarbeitet und genutzt. Eine weitergehende Nutzung Ihrer Daten erfolgt nur, wenn Sie hierzu ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilen.

Im Falle Ihrer Bewerbung auf eine bestimmte Stelle umfasst die Verarbeitung Ihrer Daten auch die Weitergabe an die ausschreibende Stelle. Im Rahmen eines Vermittlungsverhältnisses geben wir Ihre Daten an geeignete, interessierte Unternehmen erst weiter, wenn Sie dem unter Kenntnis der entsprechenden Empfängerstelle zugestimmt haben.

4. Datenverarbeitung beim Besuch unserer Website

Grundsätzlich kann die Website der comsense GmbH besucht werden, ohne dass der Nutzer personenbezogene Daten angeben muss. Aus technischen Gründen werden aber bei jedem Aufruf einer Internetseite Daten von Ihrem Rechner an uns übermittelt, bei denen es sich in der Regel nicht um personenbezogene Daten handelt.

4.1. IP-Adresse

In bestimmten Fällen übermittelt Ihr Rechner uns, wenn Sie unsere Website besuchen, Ihre IP-Adresse, die im Einzelfall personenbezogen sein kann. Bei der IP-Adresse, handelt es sich um eine weltweit gültige, im Zeitpunkt der Zuteilung durch den Internetprovider eindeutige Kennzeichnung Ihres Computers. Als privater Nutzer werden Sei in der Regel keine gleichbleibende IP-Adresse benutzen, da Ihnen diese von Ihrem Provider nur vorübergehend zugewiesen wird („dynamische IP-Adresse“).Zwar kann Ihr Internetprovider nachvollziehen, welchem seiner Kunden die jeweilige dynamische IP-Adresse zugeordnet wurde, wir können dies in aller Regel jedoch nicht. Anders ist es bei dauerhaft zugewiesenen IP-Adressen („statische IP-Adresse“). Diese ermöglicht prinzipiell eine eindeutige Zuordnung der Nutzerdaten. Wir verwenden die IP-Adressen grundsätzlich nicht personenbezogen, sondern nur zur anonymen Auswertung der Nutzung unserer Website.

4.2 Cookies und Analyse der Website-Nutzung

Um den Besuch unserer Website zu gestalten und zu optimieren, werden so genannte Cookies an Ihren Rechner übertragen. Es handelt sich bei Cookies um kleine Textdateien, durch die Ihr Rechner identifiziert werden kann. Sie greifen nicht in das Betriebssystem des Rechners ein. Wir verwenden Cookies. Außerdem verwenden die von unserer Website benutzten, nachfolgend beschriebenen Plugins und Analyse-Tools Cookies. Sie können die Verwendung von Cookies blockieren. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Sie die Verwendung von Cookies blockieren können, können Sie der Anleitung zu Ihrer Browser-Software entnehmen.

4.2.1 Google Analytics

Diese Website benutzt Google Analytics. Dies sind Dienstleistungen der Google Inc. („Google“). Google verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Fall der der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf unserer Seite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Google beachtet die Datenschutzbestimmungen des „US-Safe-Harbor“-Abkommens und ist beim „Safe Harbor“-Programm des US-Handelsministeriums registriert.

Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten.

Drittanbieter, einschließlich Google, schalten Anzeigen auf Websites im Internet. Drittanbieter, einschließlich Google, verwenden gespeicherte Cookies zum Schalten von Anzeigen auf Grundlage vorheriger Besuche eines Nutzers auf dieser Website. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google zusammenführen. Weitere Hinweise zu den Bestimmungen von Google finden Sie hier.

Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Sie können die Erfassung und Verarbeitung der durch den Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten durch Google verhindern, indem Sie das verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren.

4.2.2 Social Plugins

Diese Website benutzt sog. Social Plugins der sozialen Netzwerke Facebook, Xing und LinkedIn, welche von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA, der Xing AG, Gänsemarkt 43, D-20354 Hamburg und der LinkedIn Inc. 2029 Stierlin Court Mountain View, CA 94043 USA betrieben werden. Sie erkennen die „Social Plugins“ an dem Logo des jeweiligen sozialen Netzwerks: Facebook = „f“ , Xing = „X“ sowie „IN“ = linked in. Sobald Sie unsere Website besuchen, baut Ihr Browser über diese Social Plugins eine direkte Verbindung zu den Servern von Facebook, Xing und linked in auf. Der Inhalt des jeweiligen Plugins wird von den sozialen Netzwerken direkt an Ihren Browser übermittelt, der diesen in die besuchte Website einbindet. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang und die Verwendung der auf diese Weise von Facebook, Xing und LinkedIn erhobenen Daten. Wir können Sie daher nur gemäß unserem Kenntnisstand informieren. Die Betreiber der sozialen Netzwerke erhalten durch die Einbindung der Social Plugins unter anderem die Information, dass Sie die jeweilige Seite unserer Internetpräsenz aufgerufen haben. Sofern Sie gleichzeitig bei einem der sozialen Netzwerke eingeloggt sind, kann der Betreiber die entsprechenden Aufrufe Ihrem Konto bei dem jeweiligen sozialen Netzwerk zuordnen. Wenn Sie darüber hinaus mit den Social Plugins interagieren, also zum Beispiel unter „Diese Seite weiterempfehlen“ das Logo des betreffenden sozialen Netzwerks anklicken oder einen Kommentar posten, erfolgt eine Übermittlung der entsprechenden Information an das jeweilige soziale Netzwerk. Auch wenn Sie kein Mitglied eines der genannten sozialen Netzwerke sind, besteht die Möglichkeit, dass diese Social Plugin Ihre IP-Adresse erfahren und ggf. speichern. Einzelheiten zu Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung seitens Facebook, Xing und linked in und Ihren diesbezüglichen Rechten und den zur Verfügung stehenden Einstellungsoptionen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Datenschutzhinweisen der sozialen Netzwerke: Faceboo, Xing, LinkedIn. Sollten Sie Mitglied eines der genannten sozialen Netzwerke sein und nicht wünschen, dass diese über unsere Website Daten mit Ihren jeweiligen Mitgliedsdaten verknüpfen, loggen Sie sich vor dem Aufruf unserer Website bitte bei dem jeweiligen sozialen Netzwerk aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit sog. Add-ons, die Social Plugins für Ihren Browser zu blockieren. Angeboten werden zum Beispiel der Facebook Blocker zum Facebook Plugin. Bitte informieren Sie sich vor dem Herunterladen und Installieren eines solchen Programms beim jeweiligen Anbieter.

5. Sicherheit

Die comsense GmbH trifft umfangreiche Vorkehrungen, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten.

Bitte beachten Sie allerdings, dass bei der Übermittlung von Daten über das Internet ein Zugriff unberechtigter Dritter nicht auszuschließen ist. Die comsense GmbH setzt für die Übermittlung und Verarbeitung der Daten zur Zeit noch kein verschlüsseltes Übertragungsverfahren ein. Sollten Sie Ihre Daten daher nicht unverschlüsselt übertragen wollen, können Sie uns alternativ zum Onlinebewerbungs-Tool Ihre Bewerbungen per Post oder per E-Mail zukommen lassen.

6. Ihre Rechte

Auf Ihre entsprechende Anforderung hin werden wir Ihnen gerne unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erteilen. Darüber hinaus können Sie der Nutzung Ihrer Daten jederzeit für die Zukunft widersprechen, oder Ihre Daten berichtigen, sperren oder löschen lassen. Auch bei unrichtig oder zu Unrecht gespeicherten Daten wird die comsense GmbH diese auf Ihren Wunsch und jeweils nach Aufforderung berichtigen, sperren oder löschen. Bitte wenden Sie sich bei sämtlichen Anliegen zur Datenverarbeitung an info@comsense-consulting.de oder richten Sie ihre Bitte schriftlich per Post an comsense GmbH, Zeilstraße 20, D-61279 Grävenwiesbach oder per Fax an 06196 7694-934.

Bitte beachten Sie, dass wir nach einer Sperrung oder Löschung Ihrer Daten ggf. nicht mehr in der Lage sind, Ihnen die gewünschten Dienste zur Verfügung zu stellen, oder die Löschung zu bestätigen.

Wir behalten uns vor, Ihre Daten in rechtlich zulässigem Umfang und Form aufzubewahren, sofern und soweit wir hierzu z.B. zur Abwicklung von Vertragsverhältnissen rechtlich ermächtigt oder aber gesetzlich verpflichtet sind.

7. Änderungen

Wir behalten uns vor, die Hinweis zum Datenschutz zu ändern oder anzupassen. Änderungen werden wir hier veröffentlichen. Wir bitten daher jeden Nutzer, diese Website in regelmäßigen Abständen zu besuchen, damit Sie sich jederzeit über den Inhalt und die Aktualität dieser Datenschutzbedingungen informieren können.

comsense GmbH
Zeilstraße 20
D-61279 Grävenwiesbach
Tel: 06196 7694-933

Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten nach EU Datenschutz-Grundverordnung

Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten nach EU Datenschutz-Grundverordnung (AV-Vertrag)

Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten

zwischen

siehe getätigte Formular-Eingaben
(im Folgenden Auftraggeber genannt)

und

siehe Angaben im Impressum
(im Folgenden Auftragnehmer genannt)

1 Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen

(1) Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und -nehmer (im Folgenden „Parteien“ genannt) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag.

(2) Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.

(3) In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen. Soweit Erklärungen im Folgenden „schriftlich“ zu erfolgen haben, ist die Schriftform nach § 126 BGB gemeint. Im Übrigen können Erklärungen auch in anderer Form erfolgen, soweit eine angemessene Nachweisbarkeit gewährleistet ist.

2 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

2.1 Gegenstand

Der Auftragnehmer übernimmt folgende Verarbeitungen:

• siehe getätigte Formular-Eingaben

Die Verarbeitung beruht auf dem zwischen den Parteien bestehenden Dienstleistungsvertrag (im Folgenden „Hauptvertrag“).

2.2 Dauer

Die Verarbeitung beginnt am 03.09.2019 und erfolgt auf unbestimmte Zeit bis zur Kündigung dieses Vertrags oder des Hauptvertrags durch eine Partei.

3 Art und Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

3.1 Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist folgender Art: Erhebung, Erfassung und Speicherung
Die Verarbeitung dient folgendem Zweck: Kontaktaufnahme zum Auftragnehmer

3.2 Art der Daten

Es werden folgende Daten verarbeitet:

• siehe getätigte Formular-Eingaben

3.2.1 Kategorien der betroffenen Personen

Von der Verarbeitung betroffen sind:

• siehe getätigte Formular-Eingaben

4 Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Sofern solche Verpflichtungen für ihn bestehen, teilt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber vor der Verarbeitung mit, es sei denn, die Mitteilung ist ihm gesetzlich verboten. Der Auftragnehmer verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke.

(2) Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen, allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die Vertraulichkeit streng zu wahren.

(4) Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Daten erhalten können, haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie nicht bereits gesetzlich einer einschlägigen Geheimhaltungspflicht unterliegen.

(5) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die bei ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes und dieses Vertrags vertraut gemacht wurden. Entsprechende Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind angemessen regelmäßig zu wiederholen. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass zur Auftragsverarbeitung eingesetzte Personen hinsichtlich der Erfüllung der Datenschutzanforderungen laufend angemessen angeleitet und überwacht werden.

(6) Im Zusammenhang mit der beauftragten Verarbeitung hat der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Erstellung und Fortschreibung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten sowie bei Durchführung der Datenschutzfolgeabschätzung zu unterstützen. Alle erforderlichen Angaben und Dokumentationen sind vorzuhalten und dem Auftraggeber auf Anforderung unverzüglich zuzuleiten.

(7) Wird der Auftraggeber durch Aufsichtsbehörden oder andere Stellen einer Kontrolle unterzogen oder machen betroffene Personen ihm gegenüber Rechte geltend, verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber im erforderlichen Umfang zu unterstützen, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen ist.

(8) Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.

(9) Soweit gesetzlich verpflichtet, bestellt der Auftragnehmer eine fachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für den Datenschutz. Es ist sicherzustellen, dass für den Beauftragten keine Interessenskonflikte bestehen. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mit oder begründet, weshalb kein Beauftragter bestellt wurde. Änderungen in der Person oder den innerbetrieblichen Aufgaben des Beauftragten teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit.

(10) Die Auftragsverarbeitung erfolgt grundsätzlichinnerhalb der EU oder des EWR. Jegliche Verlagerung in ein Drittland darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers und unter den in Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Bedingungen sowie bei Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags erfolgen.

(11) Ist der Auftragnehmer nicht in der Europäischen Union niedergelassen, bestellt er einen verantwortlichen Ansprechpartner in der Europäischen Union gem. Art. 27 Datenschutz-Grundverordnung. Die Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie sämtliche Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

5 Technische und organisatorische Maßnahmen

(1) Die im Anhang 1 beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen werden als verbindlich festgelegt. Sie definieren das vom Auftragnehmer geschuldete Minimum.Die Beschreibung der Maßnahmen muss so detailliert erfolgen, dass für einen sachkundigen Dritten allein aufgrund der Beschreibung jederzeit zweifelsfrei erkennbar ist, was das geschuldete Minimum sein soll. Ein Verweis auf Informationen, die dieser Vereinbarung oder ihren Anlagen nicht unmittelbar entnommen werden können, ist nicht zulässig.

(2) Die Datensicherheitsmaßnahmen können der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung entsprechend angepasst werden, solange das hier vereinbarte Niveau nicht unterschritten wird. Zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit erforderliche Änderungen hat der Auftragnehmer unverzüglich umzusetzen. Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Änderungen sind zwischen den Parteien zu vereinbaren.

(3) Soweit die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht oder nicht mehr genügen, benachrichtigt der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.

(4) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden.

(5) Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Ausgenommen sind technisch notwendige, temporäre Vervielfältigungen, soweit eine Beeinträchtigung des hier vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist.

(6) Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall gestattet. Soweit eine solche Verarbeitung erfolgt, ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, dass dabei ein diesem Vertrag entsprechendes Niveau an Datenschutz und Datensicherheit aufrechterhalten wird und die in diesem Vertrag bestimmten Kontrollrechte des Auftraggebers uneingeschränkt auch in den betroffenen Privatwohnungen ausgeübt werden können. Die Verarbeitung von Daten im Auftrag mit Privatgeräten ist unter keinen Umständen gestattet.

(7) Dedizierte Datenträger, die vom Auftraggeber stammen bzw. für den Auftraggeber genutzt werden, werden besonders gekennzeichnet und unterliegen der laufenden Verwaltung. Sie sind jederzeit angemessen aufzubewahren und dürfen unbefugten Personen nicht zugänglich sein. Ein- und Ausgänge werden dokumentiert.

(8) Der Auftragnehmer führt den regelmäßigen Nachweis der Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere der vollständigen Umsetzung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie ihrer Wirksamkeit. Der Nachweis ist dem Auftraggeber spätestens alle 12 Monate unaufgefordert und sonst jederzeit auf Anforderung zu überlassen. Der Nachweis kann durch genehmigte Verhaltensregeln oder ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren erbracht werden.

6 Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

(1) Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Auftragnehmer nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder sperren.

(2) Den entsprechenden Weisungen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer jederzeit und auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus Folge leisten.

7 Unterauftragsverhältnisse

(1) Die Beauftragung von Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall zugelassen.

(2) Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den in diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer und Subunternehmer.

(3) Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.

(4) Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.

(5) Eine weitere Subbeauftragung durch den Subunternehmer ist nicht zulässig.

(6) Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.

(7) Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.

(8) Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Kapitel 4 (10) und (11) dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.

(9) Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.

(10) Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber.

(11) Zurzeit sind die in Anlage 2 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.

(12) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, bleibt unberührt.

8 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

(1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

(2) Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich dokumentiert bestätigen.

(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.

(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind.

(5) Kontrollen beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers, sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit der Auftragnehmer den Nachweis der korrekten Umsetzung der vereinbarten Datenschutzpflichten wie unter Kapitel 5 (8) dieses Vertrages vorgesehen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben beschränken.

9 Mitteilungspflichten

(1) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mit. Auch begründete Verdachtsfälle hierauf sind mitzuteilen. Die Mitteilung hat spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis des Auftragnehmers vom relevanten Ereignis an eine vom Auftraggeber benannte Adresse zu erfolgen. Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:

a. eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;

b. den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen;

c. eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;

d. eine Beschreibung der vom Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen

(2) Ebenfalls unverzüglich mitzuteilen sind erhebliche Störungen bei der Auftragserledigung sowie Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die in diesem Vertrag getroffenen Festlegungen.

(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich von Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten, soweit diese Bezüge zur Auftragsverarbeitung aufweisen.

(4) Der Auftragnehmer sichert zu, den Auftraggeber bei dessen Pflichten nach Art. 33 und 34 Datenschutz-Grundverordnung im erforderlichen Umfang zu unterstützen.

10 Weisungen

(1) Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich der Verarbeitung im Auftrag ein umfassendes Weisungsrecht vor.

(2) Auftraggeber und Auftragnehmer benennen die zur Erteilung und Annahme von Weisungen ausschließlich befugten Personen in Anlage 3.

(3) Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der benannten Personen sind der anderen Partei Nachfolger bzw. Vertreter unverzüglich mitzuteilen.

(4) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.

(5) Der Auftragnehmer hat ihm erteilte Weisungen und deren Umsetzung zu dokumentieren.

11 Beendigung des Auftrags

(1) Bei Beendigung des Auftragsverhältnisses oder jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die im Auftrag verarbeiteten Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder zu vernichten oder an den Auftraggeber zu übergeben. Ebenfalls zu vernichten sind sämtliche vorhandene Kopien der Daten. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist. Eine physische Vernichtung erfolgt gemäß DIN 66399.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die unverzügliche Rückgabe bzw. Löschung auch bei Subunternehmern herbeizuführen.

(3) Der Auftragnehmer hat den Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung zu führen und dem Auftraggeber unverzüglich vorzulegen.

(4) Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer den jeweiligen Aufbewahrungsfristen entsprechend auch über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung dem Auftraggeber bei Vertragsende übergeben.

12 Vergütung

Die Vergütung des Auftragnehmers ist abschließend im Hauptvertrag geregelt. Eine gesonderte Vergütung oder Kostenerstattung im Rahmen dieses Vertrages erfolgt nicht.

13 Haftung

(1) Für den Ersatz von Schäden, die eine Person wegen einer unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, haften Auftraggeber und Auftragnehmer als Gesamtschuldner.

(2) Der Auftragnehmer trägt die Beweislast dafür, dass ein Schaden nicht Folge eines von ihm zu vertretenden Umstandes ist, soweit die relevanten Daten von ihm unter dieser Vereinbarung verarbeitet wurden. Solange dieser Beweis nicht erbracht wurde, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber auf erste Anforderung von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung gegen den Auftraggeber erhoben werden. Unter diesen Voraussetzungen ersetzt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ebenfalls sämtliche entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, die der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter bzw. die von ihm mit der Vertragsdurchführung Beauftragten oder die von ihm eingesetzten Subdienstleister im Zusammenhang mit der Erbringung der beauftragten vertraglichen Leistung schuldhaft verursachen.

(4) Nummern (2) und (3) gelten nicht, soweit der Schaden durch die korrekte Umsetzung der beauftragten Dienstleistung oder einer vom Auftraggeber erteilten Weisung entstanden ist.

14 Vertragsstrafe

(1) Bei Verstoß gegen die Abmachungen dieses Vertrages wird eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe von € 5000,- je Einzelfall vereinbart. Die Vertragsstrafe wird insbesondere bei Mängeln in der Umsetzung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen verwirkt. Bei dauerhaften Verstößen gilt jeder Kalendermonat, in dem der Verstoß ganz oder teilweise vorliegt, als Einzelfall. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen.

(2) Die Vertragsstrafe hat keinen Einfluss auf andere Ansprüche des Auftraggebers.

15 Sonderkündigungsrecht

(1) Der Auftraggeber kann den Hauptvertrag und diese Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen („außerordentliche Kündigung“), wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegt, der Auftragnehmer eine rechtmäßige Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer Kontrollrechte des Auftraggebers vertragswidrig verweigert.

(2) Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer die in dieser Vereinbarung bestimmten Pflichten, insbesondere die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen in erheblichem Maße nicht erfüllt oder nicht erfüllt hat.

(3) Bei unerheblichen Verstößen setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe. Erfolgt die Abhilfe nicht rechtzeitig, so ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung wie in diesem Abschnitt beschrieben berechtigt.

(4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Kosten zu erstatten, die diesem durch die verfrühte Beendigung des Hauptvertrages oder dieses Vertrages in Folge einer außerordentlichen Kündigung durch den Aufraggeber entstehen.

16 Sonstiges

(1) Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.

(2) Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.

(3) Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich.

(4) Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.

(5) Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.

Anlage 1 – technische und organisatorische Maßnahmen

Im Folgenden werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit festgelegt, die der Auftragnehmer mindestens einzurichten und laufend aufrecht zu erhalten hat. Ziel ist die Gewährleistung insbesondere der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der im Auftrag verarbeiteten Informationen.

Für die Vernichtung gem. DIN 66399 gilt Schutzklasse 1.

1. Organisation der Informationssicherheit
2. Personalsicherheit
3. Verwaltung der Werte
4. Zugangssteuerung
5. Kryptographie
6. Physische und umgebungsbezogene Sicherheit
7. Betriebssicherheit
8. Kommunikationssicherheit
9. Anschaffung, Entwicklung und Instandhaltung von Systemen
10. Lieferantenbeziehungen
11. Handhabung von Informationssicherheitsvorfällen
12. Informationssicherheitsaspekte beim Business Continuity Management
13. Compliance

Anlage 2 – Zugelassene Subdienstleister

siehe Angaben im Impressum

Anlage 3 – Weisungsberechtige Personen

Folgende Personen sind zur Erteilung und Entgegennahme von Weisungen befugt:

siehe Angaben im Impressum

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